Wir bilden Sie nach nach DGUV Grundsatz 304-002 (Aus- und Fortbildung für betrieblichen Sanitätsdienst) aus.
Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten Betriebssanitäters in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen. Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, DGUV Vorschrift 1) mit:
mehr als 1500 anwesenden Versicherten
mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.
Die Teilnehmenden werden auf der Grundlage der in
der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut
gemacht.
Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert.
Insbesondere können die Teilnehmenden nach Beendigung der Grundausbildung :
• ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter
Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen
beschreiben sowie
• die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und
akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen
Die Teilnehmenden werden auf der Grundlage der im Grund- und Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen.
Die Fortbildung dient somit der Qualitätssicherung im Aufgabengebiet der Betriebssanitäterin oder des Betriebssanitäters.
Sie umfasst 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren und kann in mehrere Abschnitte unterteilt werden.
Die Teilnehmenden werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges :
• ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben,
• die für Betriebssanitäterinnen oder Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern,
• physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen,
• hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen,
• situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrstoffen
ergreifen und
• lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Ermächtigung für Aus- und Fortbildung Erste Hilfe und Betriebssanitäter